ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für netzlounge
Alexander Martin
Tengstr. 37
80796 München

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Internetagentur netzlounge, nachstehend auch „Webprogrammierer“ genannt, nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Sie sind nicht zur Verwendung gegenüber Verbrauchern geeignet.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Webprogrammierers absenden.
1.3 Für die regelmäßige Betreuung von Kunden durch netzlounge gelten unsere Zusatz-AGB für Kundenservice-Verträge

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Angebote des Webprogrammierers sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise; alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.
2.2 Ein Vertrag mit dem Webprogrammierers kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail, durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Webprogrammierers oder durch Begleichung der ersten Auftragsrate zustande.
2.2 Der Gegenstand und Umfang des Vertrages ist im zugrunde liegenden Angebot ausgeführt.

3. Weitergeleitete Aufträge
netzlounge behält sich das Recht vor, Aufträge oder Teilaufträge an Dritte zur Ausführung weiterzuleiten. Wenn ein Auftrag oder Teilauftrag in dieser Form ausgeführt wird, erfüllt der Webprogrammierer den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.

4. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

5. Leistungen, Erreichbarkeit
5.1 Der Leistungsumfang wird im Angebot und ggf. einer ergänzenden Korrespondenz (E-Mail, Fax o. a.) schriftlich festgehalten. Ein konkretes Anforderungsprofil zur Darstellung der Seite Website/Anwendung in verschiedenen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern kann im Angebot spezifiziert werden.
5.2 Auf Wunsch des Kunden führt netzlounge die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Auftrag des Kunden durch. Der Kunde erhält die Rechte an dem eingetragenen Namen bzw. der Domain.
5.3 Auf Wunsch des Kunden erledigt netzlounge die Anmeldung der Internet-Seiten in Suchmaschine, Web-Kataloge und weitere Online-Medien sowie eine Suchmaschinenoptimierung. Eine Garantie hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann von netzlounge nicht übernommen werden. Über die Aufnahme und Positionierung entscheidet alleinig der Betreiber des jeweiligen Angebotes.
5.4 Die telefonische Beratung und Beantwortung von Fragen rund um den Auftrag erfolgt in der Regel werktags von 09:00 bis 19:00 Uhr. Alternativ kann der Auftraggeber Fragen per E-Mail an netzlounge richten, die ohne gesondertes Entgelt zeitnah beantwortet werden.

6. Preise und Zahlungen
6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach im Angebot vereinbarten Teilzahlungen und Fristen. Für zusätzlich auszuführende Arbeiten gilt die aktuelle Preisliste des Webprogrammierers bzw. ein individuell mit dem Kunden vereinbarter Preis. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages beim Webprogrammierer und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Webprogrammierer ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Webprogrammierer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der zwei-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung bzw. als Abnahme der Leistung.
6.2 Die Betreuung durch netzlounge nach Projekt-Fertigstellung ist vom Kunden ausgehend freiwillig und kann über einen Wartungs- oder Betreuungsvertrag festgelegt werden. Die Angebotskalkulation wird nicht durch die Beanspruchung des Wartungs-/ Betreuungsdienstes beeinflusst.
6.3 Für die Beauftragung kreativer Leistungen von selbständigen Künstlern oder Publizisten fallen in der Regel Gebühren der Künstlersozialkasse nach deren jeweils veröffentlichen Sätzen an. Es spielt für die Abgabepflicht keine Rolle, ob der Künstler oder Publizist in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht. Die geleisteten Honorare sind der KSK vom Auftraggeber zu melden.

7. Markenrechte/Copyrights/Urheberrecht
7.1 Der Kunde übernimmt für von ihm bereitgestellte Materialien (Bilder, Logos, Texte, Videos usw.). die volle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das "Recht am eigenen Bild". Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Der Kunde stellt netzlounge von Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Materialien frei.
7.2 Der Kunde erhält für alle beauftragte Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten (inkl. Grafik, Fotos, Programmierung, Texte) ein räumlich und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für das Internet, soweit nicht anders vereinbart.
7.3 Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten von netzlounge (Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, das Seitendesign, Navigationselemente, der Quellcode für Webdesign u. ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Das Copyright auf alle durch netzlounge erstellten Arbeiten verbleibt beim Webprogrammierer. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

8. Mitwirkungspflicht und Haftung des Kunden
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Webprogrammierer bei den im Vertrag festgelegten Leistungen beispielsweise durch fristgerechte Bereitstellung von Inhalten zu unterstützen. Es liegt beim Kunden, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte gewährt sind.
8.2 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos, Domainnamen und sonstigen Kundenmaterialien haftet netzlounge nicht. Bei konkreten Handlungsanweisungen des Kunden ist dieser für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung nach diesen Anweisungen durch den Webprogrammierer verantwortlich.
8.3 Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Preise, Termine, Texte, Übersetzungen). Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Kontrolle der auf der Webseite eingebundenen Inhalte, insbesondere vor und nach der Veröffentlichung neuer oder veränderter Inhalte.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich, netzlounge von Ansprüchen freizustellen, die aus auf der Website falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben resultieren, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.5 Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch Computerviren, im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version) kann der Webprogrammierer nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen des Webprogrammierers, die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu übermitteln.
8.6 Die aus seinen Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Kunde.

9. Haftung, Gewährleistung
9.1 netzlounge verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig und vertraulich zu behandeln. netzlounge verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
9.2 Grundsätzlich kann es bei der Darstellung einer HTML Webseite bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit der jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.
9.3 Schadensersatzansprüche gegen den Webprogrammierer sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Webprogrammierer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
9.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
9.5 Der Höhe nach ist die Haftung des Webprogrammierers beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
9.6 Die Haftung des Webprogrammierers für Mängelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9.7 Der Webprogrammierer haftet nicht für Ausfälle, die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere Probleme oder Störungen der Internetverbindung, der Verfügbarkeit der Webseite, von Maildiensten u.a., für welche die Verantwortung beim Webhosting-Provider bzw. einem Serverdienstleister liegt.
9.8 netzlounge übernimmt keine Gewährleistung für eingesetzte Dritt-Software (z.B. Joomla, WordPress etc.). Für Änderungen von netzlounge an dieser Software (z.B. Programmierung von Erweiterungen) übernimmt netzlounge nach Abnahme durch den Auftraggeber keine Haftung. Die Software gilt spätestens dann als abgenommen, wenn sie im Produktiveinsatz (z.B. Freischaltung im Internet) steht. netzlounge weist darauf hin, dass ggf. eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. netzlounge haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
9.9 Die ständige Überwachung der Verfügbarkeit und korrekten Funktion der Webseite ist nicht Aufgabe des Webprogrammierers, sofern nicht anders – etwa in Wartungs- bzw. Supportverträgen - vereinbart.

10. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
10.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Webprogrammierer gilt deutsches Recht.
10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Wasserburg am Inn. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
10.3 Sämtliche Änderungen bzw. Ergänzungen der vorliegenden Bedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung von netzlounge.
10.4 Sollte ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

München 15.08.2016